Fig. 004-DE-13 (BMW 525D), Rosenheim

Dort, wo die A8 aus Wien und die A93 vom Brennerpass zusammenfließen, steht am Rande der Fahrbahn ein Auto auf einer eigens zu diesem Zweck asphaltierten Auffahrt. Manchmal ist das Auto dunkelgrün, manchmal blaumetallic. Manchmal steht es hier tagsüber, manchmal nachts. Immer sitzen Menschen, meist Männer, darin und warten.

Auf wen, das entscheiden sie im letzten Moment, kurz bevor ihr Auto auf die Fahrbahn schießt – von Null auf Hundert in sieben Sekunden, der ganze Stolz der Bayerischen Motorenwerke. Vielleicht dreißig, vierzig Mal am Tag passiert das allein hier in der Gegend um Rosenheim. Die Männer sind Schleierfahnder: Polizisten, die keine andere Aufgabe haben, als auf der Autobahn verdächtige Wagen zu stoppen und ihre Fahrer zu kontrollieren.

»Wir übernehmen europäische Aufgaben«, sagt Polizeioberrat Herbert Baumann, »Rauschgiftschmuggel, Kfz-Verschieberei, Schleuser.« Baumann sitzt an seinem Schreibtisch, wenige Fahrminuten vom Autobahnkreuz entfernt. An der Wand hinter ihm hängen Gemälde von antiken Säulen und Landschaften, die vage an Südeuropa erinnern. Viele Betrachter würden beim Anblick an Urlaub denken. Baumann denkt vermutlich eher an Arbeit.

Er leitet die Polizeiinspektion Fahndung Rosenheim, die ausschließlich für Autobahnkontrollen zuständig ist. Von Rosenheim aus muss man nur über den Brenner und schon ist man fast in Italien. Zagreb, Budapest, Bratislava und Prag liegen von hier aus gesehen näher als Brüssel und Berlin. »Straftäter machen vor Staatsgrenzen keinen Halt«, sagt Baumann. Er war früher beim Passkontrolldienst.

»Mitte der Achtziger Jahre meinte man, die Welt geht unter, wenn Schengen kommt«, erinnert sich Max-Peter Ratzel an die Stimmung im Bundeskriminalamt. Wenn durch das Schengener Abkommen die Passkontrollen an der Grenze wegfielen, so wurde damals beschlossen, müssten Ausgleichsmaßnahmen her. Etwa die europäische Polizeibehörde Europol, deren Chef Max-Peter Ratzel später wurde. Weitere Maßnahmen waren internationale Datenbanken, über die Fingerabdrücke, Fotos, später auch DNA geteilt wurden.

Die Bayern erfanden im Alleingang eine weitere Ausgleichsmaßnahme: die Schleierfahndung. In allen deutschen Bundesländern darf die Polizei Autofahrer stoppen um Führerschein und Verkehrstüchtigkeit zu kontrollieren – so steht es in der Straßenverkehrsordnung, einem Bundesgesetz. Das bayerische Polizeigesetz geht weiter: Hier sind seit 1995 nicht weiter zu begründende Kontrollen von Autos zulässig. Und zwar »im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und anderen Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr).« Also eigentlich überall.

Andere Bundesländer zogen nach: Baden-Württemberg etwa und Schleswig-Holstein. Berlin führte ebenfalls die Schleierfahndung ein, schaffte sie wenige Jahre später aber wieder ab. Konsequent durchgeführt werden die Kontrollen wohl nur in Bayern. Nur hier gibt es mehrere Polizeiinspektionen wie jene in Rosenheim.

Zudem haben die bayerischen Fahnder mehr Befugnisse als ihre Kollegen in anderen Bundesländern: Sie dürfen Autos und Insassen nicht nur anhalten und kontrollieren, sondern auch durchsuchen, zum Beispiel nach versteckten Drogen. »Durch Inaugenscheinnehmen des Fahrzeugs finden Sie bei Profis Null Komma Null«, sagt Polizeioberrat Herbert Baumann. »Da muss man schon mal zum Schraubenzieher greifen und unter die Armaturen schauen.« Wer durch Bayern fährt, muss in Kauf nehmen, dass von der Polizei sein Auto zerlegt wird – das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof im März 2003 bestätigt.

Die Schleierfahndung wirkt, davon sind Baumann und das bayerische Innenministerium überzeugt. Aber ist sie auch verhältnismäßig? Dass ist kaum zu beantworten, weil ihre Erfolgsquote geheim gehalten wird. Es ist aber davon auszugehen, dass die meisten Einsätze der Schleierfahnder – ähnlich wie Grenzkontrollen – erfolglos bleiben und ein großer Teil der erfolgreichen Kontrollen Bagatelldelikte betrifft, also eher den Joint im Handschuhfach als die gut versteckte Kilopackung Koks unter den Armaturen.

Sabotiert es die Idee des Schengener Abkommens, wenn es zwar keine Kontrollen an der Grenze mehr gibt, dafür aber auf Autobahnen im ganzen Bundesland? Diese Kritik kam anfangs aus Brüssel. Im Jahr 2006 entschieden jedoch das Parlament und der Rat: »Die Polizei ist befugt, in den Grenzgebieten Kontrollen wie im übrigen Hoheitsgebiet durchzuführen, sofern diese nicht die gleiche Wirkung wie Grenzkontrollen haben.« In Bayern wurde das als Hinweis auf die Rechmäßigkeit der Schleierfahndung gewertet.

Die schärfste Kritik an der Schleierfahndung wird von Bürgerrechtlern erhoben. Theoretisch kann die Schleierfahndung jeden treffen, so ist es vom Gesetz vorgesehen. Dennoch erfolge eine »doppelte Auswahl« schreibt etwa der Politikwissenschaftler Heiner Busch. Für ihn ist »Schleierfahndung« ein anderes Wort für rassistische Polizeikontrollen.

Eine rassistische Auswahl werde durch die Vorgabe ermutigt, die Schleierfahnder sollten neben der Kriminalität auch die illegale Migration zu bekämpfen. Menschen, »die aufgrund ihrer Hautfarbe oder anderer äußerer Merkmale« auffallen, werden häufiger kontrolliert, schreibt Busch.

Anekdotische Evidenz scheint diese Einschätzung zu decken. Die Frage nach seinen Auswahlkriterien beantwortet ein Rosenheimer Schleierfahnder damit, dass man Menschen ansähe, ob sie »aus Bürgerkriegsländern wie Syrien oder Irak« kommen. Laut europäischen Richtlinien bedeutet das aber eine »unmittelbare Diskriminierung«, weil ein Autorfahrer wegen seiner Hautfarbe »eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person erfährt«.

Zwei Kollegen des Rosenheimer Fahnders zogen vor den Fernsehkameras eines Privatsenders zudem Bulgaren, Italiener, Rumänen aus dem Verkehr, die sich im Anschluss alle als unschuldig erweisen sollten. »Menschen mit ausländischem Erscheinungsbild kennen derartige Kontrollen offenbar gut«, heißt es dazu im Off-Text. »Gelassen warten sie die übliche Dokumentenabfrage ab. Überrascht wirken die wenigsten.« Das ist entlarvend.

Polizeioberrat Herbert Baumann spricht dagegen von den Erfolgen der Schleierfahndung. Autoschieberei sei anders nicht beizukommen, sagt er. Und Dealer würden Bayern inzwischen weitflächig umfahren: »Erfolgreiche Fahndungstätigkeit führt zu Gegenbewegungen auf der Täterseite«. Draußen, hinter dem Autobahnkreuz, lauert weiter ein dunkler BMW.

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[1] Das Zitat von Max-Peter Ratzel fiel in der Diskussionsrunde »Schengen nach der Erweiterung – eine erste Bilanz« am 15. Oktober 2008 in Berlin. Nachzulesen ist es in einer Mitschrift dieser Diskussion, die abgedruckt wurde in den dbb Europathemen Spezial Nr. 41 aus dem Januar 2009 (PDF-Datei, Seite 11). Inzwischen ist Ratzel als Europolchef abgelöst worden von Rob Wainwright.

[2] Der Politikwissenschaftler Heiner Busch formuliert seine Kritik am »institutionalisierten Rassismus« der Polizeikontrollen in der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei / CILIP, Nr. 104, aus dem Dezember 2013.

[3] Der pointierte (aber vermutlich ungeplante) Kommentar zu Rassismus und Schleierfahndung ist einem Reporter der Fernsehsendung Galileo gelungen. Nachzuhören ist er in der Folge vom 22. August 2013 (Staffel 5, Folge 228).